Leere Notizbücher, Stifte und ein Stempel auf einem Schreibtisch
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Ist ein Personal Trainer steuerlich absetzbar?

Die kurze Antwort

In den allermeisten Fällen nicht. Training gehört steuerlich zur privaten Lebensführung, und die ist nach § 12 EStG nicht abziehbar — auch dann nicht, wenn es der Gesundheit dient. Es gibt drei Ausnahmen: eine medizinisch begründete über die außergewöhnlichen Belastungen, eine beruflich begründete für sehr wenige Berufsgruppen, und den Weg über den Arbeitgeber. Der medizinische Weg hat eine Frist, an der die meisten scheitern: Das Attest muss vor der ersten Einheit vorliegen.

Warum die Regel „nein“ lautet

Das Steuerrecht trennt scharf zwischen beruflich veranlassten Kosten und privater Lebensführung. Training verbessert Gesundheit, Aussehen und Wohlbefinden — alles Dinge, die auch ohne Beruf einen Wert haben. Genau deshalb ordnen Finanzämter Personal Training im Regelfall der Privatsphäre zu, selbst wenn es unstrittig sinnvoll ist.

Diese Einordnung ist keine Auslegungssache im Einzelfall, sondern der Ausgangspunkt. Wer etwas absetzen will, muss die Ausnahme begründen, nicht die Regel.

Hand mit Taschenrechner zwischen Belegen und Unterlagen

Weg eins: außergewöhnliche Belastung

Krankheitskosten können nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Damit Training darunterfällt, muss es als Heilbehandlung nachgewiesen sein — nicht als Vorbeugung, nicht als allgemeine Fitness.

Der entscheidende Punkt steht in § 64 EStDV: Für Maßnahmen dieser Art verlangt die Verwaltung ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, und dieser Nachweis muss vor Beginn der Maßnahme ausgestellt sein. Wer erst nach einem halben Jahr Training auf die Idee kommt, kann den Nachweis nicht nachreichen.

Dazu kommt die zumutbare Eigenbelastung: Ein Teil der Krankheitskosten wird abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl vorab abgezogen. Erst was darüber liegt, wirkt sich aus. Bei einzelnen Trainingspaketen ist diese Schwelle oft gar nicht erreicht.

Weg zwei: Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Beruflich veranlasst ist Training nur, wenn die körperliche Leistungsfähigkeit unmittelbar zur Berufsausübung gehört. Das trifft auf Berufssportler zu, in Teilen auf Berufsfeuerwehr, Polizei oder Tanz — und praktisch nie auf Bürotätigkeiten, auch wenn dort Rückenbeschwerden entstehen.

Für Selbstständige gilt dasselbe: Ein Betriebsausgabenabzug setzt voraus, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst ist. Der allgemeine Nutzen für Gesundheit und Belastbarkeit genügt dafür nicht.

Weg drei: über den Arbeitgeber

Der praktikabelste Weg führt gar nicht über die eigene Steuererklärung. Arbeitgeber können Leistungen zur Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu einem Freibetrag von 600 Euro je Beschäftigtem und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.

Der Haken: Begünstigt sind nur Maßnahmen, die den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen — also zertifizierte Präventionskurse. Klassisches Einzeltraining ist das in aller Regel nicht. Wer diesen Weg gehen will, braucht ein Angebot, das die Zertifizierung tatsächlich hat.

Der Zusammenhang zum Thema Krankenkasse ist eng: Es ist derselbe Paragraf, der auch dort über die Bezuschussung entscheidet. Wer verstehen will, was zertifiziert ist und was nicht, findet die Einordnung im Artikel dazu, ob die Krankenkasse Personal Training zahlt.

Was in der Praxis übrig bleibt

FallAbziehbar?Voraussetzung
Allgemeine Fitness, Abnehmen, Muskelaufbauneinprivate Lebensführung
Vorbeugung ohne Diagnoseneinkeine Heilbehandlung
Training nach ärztlich festgestellter ErkrankungmöglichAttest vor Beginn, Eigenbelastung überschritten
Berufssportler und vergleichbare Berufemöglichunmittelbarer Berufsbezug nachweisbar
Zuschuss vom Arbeitgeberjazertifizierter Kurs nach § 20 SGB V, bis 600 € im Jahr

Was du aufbewahren solltest

Wer überhaupt eine Chance haben will, braucht die Unterlagen vollständig — und zwar von Anfang an, nicht rückwirkend zusammengesucht.

Die Rechnungen. Mit Leistungsbeschreibung, Zeitraum und Anzahl der Einheiten. Eine Quittung über „Sportdienstleistung“ hilft niemandem.

Den Zahlungsnachweis. Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Barzahlung ohne Nachweis ist steuerlich wertlos.

Die ärztliche Grundlage, falls vorhanden. Diagnose, Empfehlung, und im Fall der außergewöhnlichen Belastung das amtsärztliche Gutachten — mit dem Ausstellungsdatum vor der ersten Einheit.

Den Trainingsplan. Er zeigt, dass die Maßnahme zur ärztlichen Empfehlung passt, und ist der einzige Beleg dafür, was tatsächlich gemacht wurde.

Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen sind kürzer als für Unternehmen, aber solange der Steuerbescheid nicht bestandskräftig ist, gehören die Unterlagen greifbar aufbewahrt.

Was ich dazu beitragen kann und was nicht

Ich stelle für jede Zusammenarbeit eine ordentliche Rechnung mit Leistungsbeschreibung und Zeitraum. Liegt eine ärztliche Empfehlung vor, halte ich die Inhalte so fest, dass sie zu dieser Empfehlung passen. Das ist die Grundlage, auf der ein Steuerberater überhaupt prüfen kann.

Was ich ausdrücklich nicht tue: Rechnungen umdeuten, damit sie nach etwas aussehen, was sie nicht sind. Und ich berate nicht in Steuerfragen — dafür fehlt mir die Zulassung.

Dieser Text ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Beträge, Paragrafen und Verwaltungsauffassungen ändern sich; der Stand hier bezieht sich auf das Jahr 2026. Ob in deinem Fall etwas absetzbar ist, kann nur ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beurteilen.

Häufige Fragen

Kann ich die Rechnung einfach als Krankheitskosten angeben?

Nur mit dem passenden Nachweis. Ohne amtsärztliches Gutachten oder Bescheinigung des Medizinischen Dienstes, ausgestellt vor Beginn der Maßnahme, wird das Finanzamt die Kosten in aller Regel streichen.

Reicht ein Attest vom Hausarzt?

Für den Nachweis nach § 64 EStDV in dieser Fallgruppe üblicherweise nicht. Verlangt wird ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Der Hausarzt ist trotzdem der richtige erste Ansprechpartner, weil er den Weg dorthin einleiten kann.

Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

Ein Anteil der Krankheitskosten, der vorab abgezogen wird und der sich nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder richtet. Erst der Betrag darüber wirkt sich steuerlich aus. Bei einem einzelnen Trainingspaket wird diese Schwelle häufig nicht erreicht.

Ich bin selbstständig — geht es dann leichter?

Nein. Auch für Betriebsausgaben gilt, dass die Ausgabe betrieblich veranlasst sein muss. Bessere Belastbarkeit im Arbeitsalltag genügt dafür nicht.

Mein Arbeitgeber will etwas dazugeben. Wie geht das?

Über § 3 Nr. 34 EStG, bis 600 Euro im Jahr steuerfrei — allerdings nur für Maßnahmen, die nach § 20 SGB V zertifiziert sind. Sprich mit der Personalabteilung, ob es bereits ein Budget für Gesundheitsförderung gibt und welche Anbieter dort anerkannt sind.

Bekomme ich eine Rechnung, die ich einreichen kann?

Ja. Jede Rechnung enthält Leistungsbeschreibung, Zeitraum und Anzahl der Einheiten. Was daraus steuerlich wird, entscheidet dein Steuerberater.

Was kostet eine Einheit?

Zwischen 85 und 95 Euro, abhängig von der Paketgröße. Alle Pakete stehen auf der Preisseite, das Kennenlerngespräch ist kostenlos.

Niklas Schenk

Niklas Schenk ist Personal Trainer in Frankfurt am Main. Er hat 2022 sein Studium der Fitnessökonomie (B.A.) abgeschlossen und arbeitet seit 2019 in der Trainingsbetreuung. Seine Schwerpunkte sind Krafttraining, Gewichtsreduktion, Medical Fitness und Ernährungscoaching.

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